Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Biber Entrümpelung
Stand: 13. Mai 2025
Unternehmensbereich: Entrümpelung Wien, Messie Entrümpelung, Hausräumung, Haushaltsauflösung, Wohnungsentrümpelung, Umzug und damit verbundene Tätigkeiten.
Firma Biber Entrümpelung, Inhaber Manuel Horvath, Dr.Rudolf Noll Gasse 3/2/3, 2230 Gänserndorf (nachfolgend "Auftragnehmer" oder "Biber Entrümpelung")
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers gegenüber ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand, Angebot und Leistungen
2.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den oben genannten Unternehmensbereichen.
2.2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusage erfolgt. Grundlage für die Leistungserbringung ist in der Regel eine kostenlose Besichtigung des Objekts und ein darauf basierendes schriftliches oder mündliches Angebot.
2.3. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Dies kann mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen.
2.4. Biber Entrümpelung führt sämtliche Arbeiten im Interesse des Auftraggebers mit der Sorgfalt einer ordentlichen Firma aus, gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Zusätzlich zu vergüten sind Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder durch nachträgliche Auftragsänderungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden.
3. Beauftragung von Subunternehmen
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Subunternehmen für bestimmte Arbeiten zu beauftragen.
4. Leistungserbringung und Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen.
4.2. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer freien Zugang zu den zu räumenden Objekten zu gewähren und alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass das zu entrümpelnde Gut frei von Rechten Dritter ist. Für Verstöße gegen diese Verpflichtung übernimmt Biber Entrümpelung keine Haftung.
5. Sauberkeit des Arbeitsplatzes bei Entrümpelungen (Endreinigung)
Biber Entrümpelung hinterlässt alle zu entrümpelnden Räumlichkeiten, Wohnungen und Flächen besenrein. Dies umfasst auch genutzte Bereiche wie Stiegenhäuser, Aufzüge und Straßenbereiche, die während der Arbeiten verwendet wurden.
6. Preise, Zahlungsbedingungen und Anzahlung
6.1. Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Abschluss der Arbeiten sofort in bar fällig.
6.3. Biber Entrümpelung behält sich vor, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrages vor Beginn der Arbeiten zu fordern, insbesondere für Leistungen Dritter (z. B. Containerdienste, Deponien, Subunternehmer). Bei mehrtägigen Projekten (z. B. größere Räumungen) können Abschlagszahlungen nach Arbeitsaufwand verlangt werden. Diese sind ebenfalls sofort in bar fällig.
6.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
7. Haftung von Biber Entrümpelung und Haftungsausschluss
7.1. Biber Entrümpelung haftet ausschließlich für Schäden, die während der Arbeiten durch das Team verursacht wurden und durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
7.2. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.3. Biber Entrümpelung ist von der Haftung befreit, wenn Verlust, Beschädigung oder Fristüberschreitungen auf Umstände zurückzuführen sind, die auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht vermeidbar waren.
7.4. Für Schäden an Gegenständen, die nicht Teil des Entrümpelungsgutes sind, aber im Zuge der Arbeiten beschädigt werden könnten (z.B. Böden, Wände, Türstöcke), wird eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit übernommen. Der Auftraggeber ist angehalten, empfindliche Bereiche eigenständig zu schützen oder den Auftragnehmer explizit auf Schutzmaßnahmen hinzuweisen.
7.5. Bei Umzügen übernimmt Biber Entrümpelung keine Haftung für Schäden, Kratzer oder ähnliche Beeinträchtigungen, da kleinere Schäden während des Umzugs oft erst später erkennbar sind.
8. Eigentumsübernahme, Haftung für Wertgegenstände bei Räumungen und Entsorgung
8.1. Mit Beginn der Räumung gehen alle zu entrümpelnden Gegenstände in das Eigentum von Biber Entrümpelung über, sofern keine andere Vereinbarung (z.B. Wertanrechnung) getroffen wurde. Nachträgliche Ansprüche auf Inventar oder Eigentum sind ausgeschlossen.
8.2. Insbesondere übernimmt Biber Entrümpelung keine Haftung für das Abhandenkommen von Schmuck, Bargeld, Edelmetallen, Urkunden oder sonstigen Wertgegenständen, die sich im Entrümpelungsgut befinden. Diese sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen.
8.3. Gegenstände, die nicht weiterverwendbar sind, werden in einer Abfallwirtschaft entsorgt und können nicht mehr zurückgefordert werden.
8.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten und umweltverträglichen Entsorgung des übernommenen Gutes gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
9. Arbeiten außerhalb der Vereinbarung
Die Mitarbeiter von Biber Entrümpelung sind nicht verpflichtet, handwerkliche Arbeiten oder sonstige Tätigkeiten außerhalb der vereinbarten Leistungen auszuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
10. Schadensmeldung
Offensichtliche Schäden sind vom Vertragspartner innerhalb von zwei Werktagen schriftlich per E-Mail an Biber Entrümpelung zu melden. Biber Entrümpelung wird den Schaden vor Ort begutachten und protokollieren. Das Protokoll wird der Versicherung zur weiteren Bearbeitung vorgelegt. Verdeckte Schäden müssen spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Abschluss der Arbeiten gemeldet werden.
11. Vertragsauflösung – Stornogebühren
Bei Kündigung oder Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Stornobedingungen:
- Bis zu 3 Tage vor Auftragsbeginn: 20 % der vereinbarten Summe werden als Stornogebühr eingefordert.
- Innerhalb von 3 Tagen vor Auftragsbeginn: 50 % der vereinbarten Summe.
- Innerhalb von 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 100 % der vereinbarten Summe.
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (sofern vorhanden und verlinkt).
13. Schlussbestimmungen
13.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
13.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Biber Entrümpelung
Inhaber: Manuel Horvath
Dr.Rudolf Noll Gasse 3/2/3
2230 Gänserndorf
E-Mail: horvath.manuel7@gmail.com
Telefon: 0660 1556123